Die Gemeinde Parkstetten ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayEGovV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayEGovV angepasst.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Webseite vorhanden. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich als barrierefreie Alternative auf der Website.
  • Nicht alle Themenfarben erfüllen die Anforderungen an die Kontrastwerte. Aus optischen und gestalterischen Gründen wurde auf eine Anpassung verzichtet.
  • Erläuterungen in leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) fehlen.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen

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Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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